Auslandseinsätze: Infothek
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Auslandseinsätze
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass Sie als Helfer aufgrund Ihrer Voraussetzungen verschiedenen Status unterliegen. Im folgenden möchten wir Ihnen die Definitionen nahelegen, damit Ihnen der passende Einsatz vermittelt werden kann.
Freiwillige: Die häufigsten Anfragen, können dieser Katagorie zugeordnet werden. Freiwillige sind Menschen, die sich entschieden haben, in einem persönlichen sozialen und/oder interkulturellen Lernprozess aktiv zu werden. Im eigenen Land oder im Ausland nehmen sie an Projekte oder Programmen gemeinnützigen Charakters teil. Dabei können diese in z.B. in Bereichen der Entwicklungshilfe, Flüchtlingshilfe, internationalen Verständigung, Bewusstseinsbildung für Frieden oder im ökologischen Bereich eingesetzt werden. Freiwillige können, müssen aber keine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung haben.
Entwicklungshelfer: Entwicklungshelfer haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. Sie arbeiten mit sozialem Engagement, ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit in Entwicklungsländern. Ihr gesetzlicher und sozialer Status ist durch das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) geregelt, das neben einer umfassenden sozialen Absicherung die Zahlung eines monatlichen Unterhaltsgeldes und einer Wiedereingliederungsbeihilfe gewährleistet. Die Mindestdauer eines Einsatzes liegt bspw. bei Deutschen Entwicklungsdienst (DED) bei zwei Jahren. Diese Zeit kann auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Entwicklungsdienst kann nur bei anerkannten Trägern geleistet werden.
Experten: Experten sind in der Regel als hochbezahlte Spezialisten in Programmen und Projekten der Technischen Zusammenarbeit (TZ) eingesetzt.